Heuer erstmals bundesweite Herbstferien

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Mit dem Schuljahr 2020/21 bringt der Herbst erstmals bundesweite Herbstferien, die mit dem Nationalfeiertag am 26. Oktober starten und mit Allerseelen enden. Mit den Herbstferien soll eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Schule gewährleistet werden.

Die bisherigen uneinheitlichen freien Unterrichtsperioden im Herbst führten zu schwierigen Betreuungssituationen für Eltern, vor allem wenn deren Kinder unterschiedliche Schulen besuchten. In Österreich gab es bis dato keine bundesweit einheitlichen Herbstferien - entgegen der Mehrzahl der EU-Mitgliedsländer (20 von 28), welche Herbstferien eingeführt haben.

Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober werden als Herbstferien festgelegt. Hierfür werden Teile der schulautonomen Tage verwendet, wie viele das sind, orientiert sich daran, auf welchen Wochentag der 26. Oktober fällt. Die bisher schulfreien Dienstage nach Ostern sowie Pfingsten werden zu Schultagen. 

Die Länge der neuen Herbstferien ist (ähnlich wie bei den Weihnachtsferien) variabel, da der Start mit dem Nationalfeiertag und auch das Ende mit Allerseelen jedes Jahr auf einen anderen Wochentag fällt.

Für das Schuljahr 2020/21 heißt das konkret:

Der Nationalfeiertag fällt auf einen Montag, daher beginnen die Ferien am Samstag davor (24. Oktober) und dauern bis Montag, 2. November. Das sind 4 Tage, die freigegeben werden müssen. Zum Ausgleich wird der bisher schulfreie Osterdienstag (6. April 2021) und der Pfingstdienstag (25. Mai 2021) zu einem Schultag und 2 schulautonome Tage fallen weg. (An Pflichtschulen gab es bisher 4 schulautonome Tage, an höheren Schulen 5)
An den Pflichtschulen bleiben damit noch zwei schulautonome Tage, an den höheren Schulen drei Tage übrig, die die Schulen frei vergeben können. Das könnten z.B. die beiden Zwickeltage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sein.

Herbstferien bedeuten nicht mehr schulfreie Tage!

Die Anzahl der Schultage und der schulfreien Tage sowie die übrigen Ferien bleiben durch die Herbstferien gleich!

In besonderen Fällen können die Bildungsdirektionen die Herbstferien durch Verordnung entfallen lassen. In so einem Fall wären dann die Dienstage nach Ostern und Pfingsten wieder schulfrei und die Anzahl der schulautonomen Tage beträgt (wie bisher auch) maximal 5.

Infos zu den Herbstferien vom BMBWF:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/hf.html